Rechtsprechung
   BAG, 04.05.1956 - 1 AZR 506/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,1212
BAG, 04.05.1956 - 1 AZR 506/55 (https://dejure.org/1956,1212)
BAG, Entscheidung vom 04.05.1956 - 1 AZR 506/55 (https://dejure.org/1956,1212)
BAG, Entscheidung vom 04. Mai 1956 - 1 AZR 506/55 (https://dejure.org/1956,1212)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1956,1212) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 3, 31
  • NJW 1956, 1124 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)

  • BSG, 28.02.1974 - 7 RKg 4/71

    Haushaltsgesetz - Eingriff in subjektive Rechte - Sachliches Bepackungsverbot -

    Schon das Bundesarbeitsgericht (BAG) habe ausgesprochen, daß das HG nur Vorschriften enthalten solle, die Aufstellung und Vollzug des Haushaltsplanes ermöglichten (BAGE 3, 31, 36).

    Die Revision kann sich für ihre gegenteilige Auffassung zur Bedeutung des Art. 110 Abs. 2 Satz 4 GG 1949 auch nicht auf die Rechtsprechung des BAG (BAGE 3, 31; 3, 245) stützen.

    Der 1. Senat des BAG hat allerdings in einem Urteil vom 4. Mai 1956 (BAGE 3, 31) im Zusammenhang mit der Entscheidung über den Anspruch auf Ministerialzulage für einen Angestellten unter Anwendung des § 15 des Besoldungsgesetzes vom 16. Dezember 1927 (RGBl I 349) ausgeführt, daß nach Art. 110 Abs. 2 Satz 4 GG 1949 ein HG keine Vorschriften enthalten dürfe, die nichts mit dem Budgetrecht zu tun hätten, so daß daher auch besoldungsrechtliche Vorschriften nicht in ein HG aufgenommen werden dürften.

  • BAG, 10.09.1975 - 4 AZR 485/74

    Beihilfen bei Wehrbereichsverwaltung - Sachbearbeiterin im Sachgebiet -

    Dennoch stellt das Landesarbeitsgericht aber im Sinne der danach zutreffenden Differenzierung sachlich richtig darauf ab, daß eine Verletzung dieses Rechtsgrundsatzes nur dann in Betracht kommt, wenn vom Arbeitgeber gleichliegende Fälle aus unsachlichen oder sachfremden Gründen ungleich behandelt werden und deswegen eine willkürliche Ungleichbehandlung vorliegt (vgl. das genannte Ur teil des Senats vom 3 April 1974 - 4 AZR 273/73 - im Anschluß an BAG 23, lol /~1o8J = AP Nr. 1 zu Art. 33 Abs. 2 GG: BAG 3, 31 /~35 7 = AP Nr. Io zu Art. 3 GG und BAG 12, 294 /"3oo ff. 7 = AP Nr. 31 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; AP Nr. 34, 37 zu § 242 BGB Gleichbehandlung sowie AP Nr. 6 zu § 3 TOA und Nr. 4 und 5 zu § 242 BGB Gleichbehandlung) .
  • BAG, 08.07.1959 - 4 AZR 136/57

    Angehörige der Beschwerdeausschüsse - Landesausgleichsamt Schleswig-Holstein -

    Wie der Senat bereits im Urteil BAG 3, 31 = AP Nr. 10 zu Art. 3 GG ausgesprochen hat, steht es dem öffentlichen Dienstherrn frei, die MZ nach seinem pflichtgemäßen Ermessen für einzelne Beamten- und Angestelltengruppen vor zusehen, für andere nicht.

    Auf die Ausführungen des Landesarbeitsgerichts zu § 139 BGB, die den Fall einer unterstellten teilweisen Nichtigkeit der Richtlinien betreffen, kommt es hier deshalb ebensowenig an wie darauf, ob man die MZ als Dienstaufwandsentschädigung (BAG 3, 31 = AP Nr. 10 zu Art. 3 GG) oder als Leistungs-(Funktions-) Zulage (BFinHof Betrieb 55, 1211) ansieht.

  • BAG, 09.11.1956 - 1 AZR 75/55

    Arbeitsentgelt: Gleichheitssatz und Gleichbehandlungsgrundsatz

    Der Gleichheitssatz des Grundgesetzes "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich" darf mit dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz nicht verwechselt werden (BAGE 3, 31 ff).

    Gesichtspunkt des Gleichheitsgrundsatzes des Art. 3 Abs. 1 GG , der mit dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz nicht verwechselt werden darf (vgl. BAGE 3, 31 ff.), zu prüfen sind, dann muss man, wie der Senat schon mehrfach ausgesprochen hat (vgl. BAGE 1, 51 ff.; 3, 35 f.) seine Bedeutung und ragweite ins Auge fassen.

  • LAG Düsseldorf, 12.10.2010 - 16 Sa 804/10

    Vorhandensein von Haushaltsmitteln als Wirksamkeitsvoraussetzung für die

    Zugleich soll die Bewilligung des Budgets nicht von sachlichen "Auflagen", vor allem solchen, die das Verhältnis der Bürgerinnen und Bürger zum Staat ordnen, abhängig gemacht werden (zum Ganzen BAG vom 04.05.1956 - 1 AZR 506/55, AP Nr. 10 zu Art. 3 GG Rn. 16; BSG vom 28.02.1974 - 7 RKg 4/71, MDR 1974, 1052 Rn. 12; VerfGH NRW vom 14.05.1996 - 5/95, NVwZ 1997, 57, Rn. 67 zu dem allgemeinen haushaltsrechtlichen Grundsatz des Bepackungsverbots; VerfGH Saarland vom 13.03.2006 - Lv 5/05, juris Rn. 73 zu Art. 105 Abs. 2 Satz 1 der Saarländischen Landesverfassung).
  • BAG, 28.02.1962 - 4 AZR 352/60

    Gleichbehandlungsgrundsatz - Einzelarbeitsvertragsrecht - Vereinbarung einer

    1) Der sog. Gleichbehandlungsgrundsatz gehört dem Einzelarbeitsvertragsrecht an (vgl, BAG 3, 31 ff. ZW) .
  • BAG, 26.06.1985 - 7 AZR 131/83

    Beköstigungszulage einer Schreibkraft der Bundesmarine - Gesetzliche Definition

    Eine Bildung von Gruppen, die unterschiedliche Leistungen erhalten sollen, muß durch sachliche Gründe motiviert sein, die Abgrenzung darf nicht unsachlich und willkürlich erscheinen (BAG 7, 147, 148 = AP Nr. 5 zu § 72 ArbGG 1953 Divergenzrevision; BAG 3, 31, 35 f. = AP Nr. 10 zu Art. 3 GG; BAG 21, 112, 119 = AP Nr. 102 zu Art. 3 GG, zu III 2 a der Gründe).
  • BAG, 14.06.1972 - 4 AZR 268/71

    Unverheiratete Angestellte - Haushaltszuschlag - Ausländischer Dienstort -

    Auch ist .nicht ersichtlich, inwiefern die Beklagte der Klägerin gegenüber gegen den dem Arbeitsvertragsrecht angchörenden Gleichbehandlungsgrundsatz (BAG 3, 31 /3j?7 ~ AP Nr» 10 zu Art» 3 GG) verstoßen haben solle Die Kosten der erfolglosen Revision trägt die Klägerin nach § 97 Abs" 1 ZP0o.
  • LAG Sachsen, 14.09.1995 - 11 Sa 81/95

    Anerkennung einer Beschäftigungszeit; Anrechnung der Zeiten der Tätigkeit bei

    Eine Bildung von Gruppen, die unterschiedliche Leistungen erhalten sollen, muß durch sachliche Gründe motiviert sein, die Abgrenzung darf nicht unsachlich und willkürlich erscheinen (BAGE 7, 147, 148 = AP Nr. 5 zu § 72 ArbGG 1953 Divergenzrevision; 3, 31, 35 f. = AP Nr. 10 zu Art. 3 , GG ; 21, 112, 119 = AP Nr. 102 zu Art. 3 GG [zu 111 2 a]).
  • LAG Sachsen, 22.06.1999 - 5 Sa 1154/98

    Zur Ermäßigung des Regelstundensatzes für schwerbehinderte Lehrkräfte

    Der Kläger kann sich auch nicht auf den dem Arbeitsvertragsrecht angehörenden Gleichbehandlungsgrundsatz berufen ( vgl. BAG , Urteil vom 04.05.1956 -- 1 AZR 506/55 -- AP Nr. 10 zu Art. 3 GG ).
  • BAG, 13.12.1972 - 4 AZR 89/72

    Auszubildende - Nachtarbeitszuschlag

  • BAG, 19.07.1968 - 3 AZR 168/67

    Anspruch auf Ministerialzulage - Dienststelle - Zuteilung einem Ministerium

  • BAG, 04.12.1962 - 3 AZR 548/61

    Kann-Bestimmung - Dienstherr - Anspruchsvoraussetzungen - Sachlich

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht